Montag, 21. Juli 2014

Wer will auch ohne Stress den Stromanbieter wechseln?

Sei schlauer: Stromanbieter wechseln mit dem Stromvergleich


Wieder und wieder drehen die Stromanbieter an der Preisschraube und von Jahr zu Jahr müssen Verbraucher immer mehr für Ihren Energieverbrauch zahlen. Da liegt der Stromanbieterwechsel nahe und der ist in den meisten Fällen ganz unkompliziert. Sie brauchen sich nur einen neuen Stromanbieter zu suchen und mit diesem einen Liefervertrag abzuschließen. Alles Sonstige, wie die Kündigung des alten Liefervertrags erledigt der neue Versorger für Sie. Wechselkosten gibt es ebenso wenig wie die Gefahr, nach dem Wechsel ohne Elektrizität dazustehen.


Jeder Endkunde kann seinen Stromanbieter frei wählen, egal ob man umzieht oder seinen laufenden Stromvertrag wechseln will.
Wer den tatsächlich sehr kleinen Arbeitsaufwand bei einem Stromanbieterwechsel klein halten will, kann zu Anfang einmal mit einem Telefonat bei seinem Stromanbieter einen günstigeren Stromtarif erfragen.
Wenn Sie den günstigsten Strompreis suchen, finden Sie den am schnellsten mit einem Strompreisvergleich im Internet. Für einen Vergleich braucht man bloß die Postleitzahl und den eigenen Jahresstromverbrauch. Diesen finden Sie auf der letzten Stromabrechnung. Nach Eingabe des Stromverbrauchs erhält man alleEnergieanbieter aufgelistet, die das angegebene Gebiet beliefern können. Ermittelt der Stromtarifrechner einen Lieferanten mit besseren Tarifen, sollten Sie den Stromanbieter wechseln.
Mit dem Umstieg von der Grundversorgung in einen Neuvertrag ändern sich in der Regel auch die Vertragsbedingungen, wie zum Beispiel die Mindestlaufzeiten. Lassen Sie sich das alles schriftlich bestätigen.

So geht das mit dem Stromanbieterwechsel

Wollen Sie Ihren Stromanbieter wechseln oder mit diesem einen neuen Tarif vereinbaren, sollten Sie erstmal ermitteln, zu welchem Zeitpunkt Sie Ihren alten Liefervertrag auflösen können. Sind Sie in der Grundversorgung, können Sie wann immer Sie wollen und ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 14 Tagen kündigen. Die Kündigung übernimmt in der Regel der neue Stromversorger für Sie.

  1. Der bisherige Energieanbieter muss Ihnen im Zeitraum von von 6 Wochen eine Abschlussrechnung über den bis zum Wechselzeitpunkt angefallenen Verbrauch schicken.
    Ermitteln Sie anhand der letzten Stromrechnung Ihren jährlichen Energieverbrauch. Dieser ist für die Kalkulation der zukünftigen Abschlagszahlungen entscheidend. Vergleichen Sie die Preise und Angebote verschiedener Stromversorger über einen Strompreisrechner im Internet.
  2. Nach der Auswahl des besten Tarifs können Sie den Vertrag direkt im Internet abschließen. Dazu füllen Sie das Onlineformular für den Wechsel aus. Hiermit erteilen Sie dem neuen Lieferanten auch eine Vollmacht zur Kündigung des Liefervertrags mit dem bisherigen Stromversorger. Alternativ können die Unterlagen aber auch ausdrucken und den Vertrag per Post schicken.
  3. Der neue Stromversorger muss Ihnen innerhalb von 14 Tagen schriftlich oder in einer E-Mail den Vertragsabschluss und den Lieferbeginn bestätigen.
  4. Sicherheitshalbersollten Sie sich den Zählerstand
    am Wechseltag aufschreiben.
  5. Der bisherige Energieanbieter muss Ihnen innerhalb von sechs Wochen eine Abschlussrechnung über den bis zum Zeitpunkt des Wechsels angefallenen Stromverbrauch schicken.
Wem es beim Stromanbieterwechsel nicht nur auf die Tarife, sondern auch auf die Natur ankommt, sollte zu einem Ökostromanbieter wechseln. Die erzeugen Energie ausschließlich aus regenerativen Energien wie Windkraft, Sonne oder Wasserkraft. Sie können Ökostrom im Tarifrechner (Verivox, 1-Stromvergleich.com) auswählen und fördern damit den Ausbau regenerativer Energien.

Keine Unterbrechung der Stromversorgung beim Stromanbieterwechsel


Möchte man den Stromanbieter wechseln, braucht man keine Befürchtung vor einer Pause der Strombelieferung zu haben. Der Grundversorger ist zur lückenlosen Belieferung gesetzlich verpflichtet.

Angebote und Tarife im Stromvergleich

Strompreise setzen sich im Großen und Ganzen aus zwei Teilen zusammen, dem Grundpreis und dem Verbrauchspreis.
Der verbrauchsunabhängige Grundpreis wird als fester Anteil pro Monat oder Jahr in Rechnung gestellt. Der Verbrauchspreis (oder Arbeitspreis) wird nach dem erfassten Stromverbrauch in Cent pro Kilowattstunde errechnet.
Heutzutage gibt es Anbieter, die nur noch einen Verbrauchspreis haben. So ein Tarif bietet Motivation zum Stromsparen und ist für Verbraucher vorteilhaft, weil sich jede gesparte Kilowattstunde zu 100 Prozent preismindernd auswirkt.

Vor einem Wechsel des Anbieters sollten Sie auf jeden Fall einen Stromtarifvergleich im Internet durchführen, mit dessen Hilfe Sie nach Eingabe Ihres Jahresverbrauchs und der Postleitzahl eine Auflistung der gültigen Tarife verschiedener Stromversorger angezeigt kriegen.

Der Preis entscheidet jedoch nicht alles. Berücksichtigen Sie auch folgende Fakten:

  1. Preisgarantien werden zwischen 6 und 24 Monaten gegeben, aber die Stromanbieter behalten sich Preiserhöhungen vor, wenn z.B. die Steuern oder die EEG-Umlage erhöht werden.
  2. Pakettarife (das bedeutet feststehender Betrag für eine bestimmte Abnahmemenge) sind anscheinend günstig, aber nur sinnvoll, wenn Sie Ihren Verbrauch genau kennen. Verbrauchen Sie weniger, zahlen Sie trotzdem den ganzen den Paketpreis. Verbrauchen Sie mehr, wird jede Kilowattstunde sehr teuer.
  3. Vorkasse Tarife oder Kautionen sollten Sie auf jeden Fall vermeiden. Geht der Stromanbieter pleite, erhalten Sie meist nichts zurück! Bei diesem Stromrechner werden solche Tarife heraus gefiltert (Empfehlung Stiftung Warentest).

Zurücknahme des Liefervertrags

Oftmals wird ein neuer Stromvertrag im Fernabsatz abgeschlossen, also über das Internet. Bei Abschluss eines solchen Liefervertrags haben Verbraucher ein gesetzliches Widerrufsrecht.
Innerhalb von 14 Tagen nach Liefervertragsabschluss können Sie den Liefervertrag widerrufen. So steht es in § 312g Abs. 1 BGB.
Der Anbieter muss Sie ordnungsgemäß über Ihr Widerrufsrecht in Kenntnis setzen, z. B. per Post, Fax oder E-Mail. Werden Sie nicht belehrt, verlängert sich Ihr Widerrufsrecht um weitere zwölf Monate (§ 356 Abs. 3 BGB).
Aus Beweisgründen sollten Sie den Widerruf stets nachweisbar erklären, zum Beispiel per E-Mail, Fax oder per Einschreiben.

Wenn der Wechsel des Stromanbieters nicht störungsfrei funktioniert

Der Stromanbieterwechsel darf nicht länger als 6 Wochen dauern. So steht es im Energiewirtschaftsgesetz (§ 20a, EnWG).

Wirbt der Stromanbieter im Internet mit einer Preisgarantie oder einem Rabatt und schließen Sie daraufhin einen Vertrag ab, sollten Sie die entsprechende Webseite mit dem Angebot ausdrucken oder auf Ihrem Computer speichern. Dann können Sie diese Aussagen später unter Beweis stellen, falls der Versorger diese bestreitet.
Der neue Stromversorger muss Ihnen unverzüglich mitteilen, ob und zu welchem Termin er die Strombelieferung aufnehmen kann. Hat er Ihnen zwei Wochen nach Vertragsabschluss noch keinen verbindlichen Liefertermin genannt, sind Sie nicht mehr an Ihr Angebot gebunden.

Hält der Versorger den vereinbarten Lieferbeginn nicht ein und ist es sein
Verschulden, könnten Sie theoretisch Schadensersatz verlangen. Hierbei hilft auch die Verbraucherzentrale weiter.

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