Sonntag, 29. Juni 2014

Ist der Energiepass Pflicht oder nicht?

Die Energieeffizienz von Wohngebäuden spielt seit 1. Mai auf dem Immobilienmarkt eine viel größere Rolle als bisher. So wie es bei technischen Geräten längst die Norm ist, mit dem effizienten Energieverbrauch zu werben, wird Energieeffizienz auch bei Immobilien zu einem wichtigen Entscheidungskriterium werden. Hierfür soll der Energiepass beitragen, der nun Pflicht ist und den Verkäufer und Vermieter den potenziellen Kunden vorzeigen müssen. Prognosen gehen davon aus, dass jährlich bis zu einer Million Energieausweise ausgestellt werden.

 


 Weshalb gibt es den Energiepass?

Der Energieausweis liefert Daten zur Energieeffizienz eines Immobilie. Die Informationen im Energiepass gestatten einen Vergleich mit typischen anderen Immobilien. Der Energieausweis gibt Hinweise für eine Bewertung der künftig anfallenden Energiekosten für dieses Objekt. Zukünftige Bewohner oder Käufer sind in der Lage diese Information in ihre Entscheidung einfließen lassen und sich vor dem Hintergrund stetig steigender Strompreise für eine effiziente Immobilie entscheiden. Für alle Energieausweise gilt: Sie sind ab Ausstellung zehn Jahre valide. Eine Verlängerung ist niemals machbar. Sie müssen vorgelegt werden, für den Fall, dass die Immobilie neu vermietet, verpachtet oder verkauft werden soll. Verkäufern oder Vermietern, die ihren Energiepass nicht oder unvollständig vorlegen, erwartet ein Bußgeld von max. 15.000 Euro.

Für wen ist der Energiepass von Vorteil?

Der Energieausweis ist sowohl für die Käufer und Bewohner als auch für die Inhaber von Wohnimmobilien ein Pluspunkt. Wer ein Gebäude kaufen oder mieten will, kann mithilfe der Angaben im Energiepass und des Vergleichswertes einen überschlägigen Eindruck vom baulichen und energetischen Status des Objekts kriegen. Je höher die Energieausgaben steigen, um so mehr Augenmerk sollten Mieter und Käufer auf gute Wärmedämmung und moderne technische Anlagen legen. Verkäufer und Vermieter von Immobilien mit guten energetischen Werten sind dann klar im Vorteil. Letzten Endes ist das Kenntnis der Energieeffizienz eines Gebäudes auch Bedingung für Maßnahmen zur energetischen Optimierung. Im Energiepass befinden sich deshalb generell Renovierungsempfehlungen zur preiswerten energetischen Optimierung der Immobilie. Diese Empfehlungen dienen der Information; sie zwingen den Besitzer nicht zur Realisierung der vorgeschlagenen Arbeiten. Sie sind kurz zusammen gefasste fachliche Tipps, die auf nahe liegende energetische Optimierungsmöglichkeiten aufmerksam machen. Investitionen in Energieoptimierungsmaßnahmen rentieren sich oftmals schon nach kurzer Zeit. Und das nicht nur für den Geldbeutel, sondern auch für die Umwelt. Der Energieausweis bedeutet also ein Nutzeffekt auf allen Ebenen.

Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis für Wohngebäude

Es gibt 2 Typen von Energiepässen. Beim Bedarfsausweis legt der Sachkundige dem Energiepass die Bausubstanz und die Heizungsanlage der Immobilie zugrunde. Aufgrund der energetischen Verfassung des der Immobilie berechnet er die Energiemenge, die für Heizung, Lüftung und Warmwasserzubereitung bei durchschnittlicher Inanspruchnahme erforderlich wird. Der Verbrauchsausweis bescheinigt den tatsächlichen Energieverbrauchs, z. B. anhand der aktuellen Abrechnungen. Er gibt den Energieverbrauch der Gebäudenutzer in den letzten drei Jahren an. Wettereinflüsse werden nicht berücksichtigt. Die Berechnung eines Gebäudes im Verbrauchsausweis ist auch vom persönlichen Verhalten der Hausbewohner abhängig.

Welchen der beiden Energiepässe brauche ich?

Für alle Wohngebäude mit mehr als 4 Wohneinheiten gibt es Wahlfreiheit. Bei Wohngebäuden mit vier und weniger Wohnungen ist zu differenzieren: Wahlfreiheit gilt für diese Wohngebäude, wenn der Bauantrag ab dem 1. November 1977 gestellt wurde oder das Wohngebäude trotz Bauantragstellung vor dem 1. November 1977 das Niveau der Wärmeschutzverordnung von 1977 erfüllt. Andernfalls können für solche Wohngebäude nur Bedarfsausweise ausgestellt werden. Sind die Voraussetzungen des Wahlrechts nicht erfüllt, darf der Energiepassaussteller für eine Immobilie mit weniger als fünf Wohneinheiten nur einen Bedarfsausweis herausgeben. Ursache ist, dass in kleineren, nicht sanierten Wohngebäuden das persönliche Energienutzungsverhalten den Energieverbrauch deutlich stärker prägt als in Immobilien mit vielen Wohnungen.

Resultate im roten oder im grünen Bereich

Entscheidend ist beim Bedarfs- und Verbrauchausweis, ob der Verbrauch einer Immobilie im grünen oder im roten Bereich der Farbskala steht. Grün heißt, dass wenig Energie für Heizung und Warmwasser benötigt wird; rot steht für eine schlechte Energiebilanz. Damit man einordnen kann, wie das Haus im Vergleich zu anderen Immobilen abschneidet, enthält der Energieausweis eine zweite Werteskala mit Vergleichsdaten.

Modernisierungsempfehlungen

In vielen Fällen sind Maßnahmen zur kosteneffektiven, energetischen Optimierung der Immobilie möglich. Sind solche Arbeiten für einen Eigentümer vorteilhaft, sollen dem Energiepass entsprechende individuelle Empfehlungen beigefügt werden und können von Mietern und Käufern gesehen werden. Mit ihrer Hilfe kann man sich einen Eindruck davon verschaffen, welche Sanierungsmaßnahmen den Energieverbrauch der Immobilie spürbar verbessern würden.

Wie Eigentümer und Vermieter einen Fachmann finden

ArchitektDieQualifikationsvoraussetzungen an die Aussteller von Energiepässen sind in der Energieeinsparverordnung (EnEV) geregelt. Wer die Qualifikationen mitbringt, kann Energiepässe ausstellen. Die Deutsche Energie Agentur (dena) hat eine deutschlandweite Expertendatenbank. Dort können Inhaber oder Vermieter nach Eingabe ihrer PLZ Energiepassaussteller in ihrer Gegend finden. Die Aussteller von Energiepässen müssen nach der Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) eine "baunahe" Ausbildung haben. Das sind beispielsweise Architekten, Ingenieure oder Handwerker und qualifizierte Haustechniker. Zusätzlich muss eine Schulung im Bereich des energiesparenden Bauens vorgezeigt werden.

Energiesparmaßnahmen für Mieter

Renovierungsempfehlungen zur energetischen Optimierung der Immobilie werden oft vom Inhaber nicht als profitabel eingestuft. Dann sollten vom Mieter individuelle Maßnahmen ergriffen werden. Hierfür empfiehlt sich ein Strompreisvergleich oder ein Gasvergleich, um zuerst einmal in einen passablen Tarif zu wechseln, um im Anschluss Maßnahmen zur Reduzierung des Verbrauchs zu ergreifen.

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