Montag, 6. Oktober 2014

Das neue Energielabel für Staubsauger

Staubsauger, die ab September 2014 in der EU verkauft werden, müssen mit dem EU-Energie-Label gekennzeichnet werden und erhöhte Mindesterwartungen an die Energieeffizienz einhalten. Damit werden künftig Energieeffizienzklassen, Reinigungs-Leistung, Lautstärke und Staubemissionsklasse übersichtlich vergleichbar. Auch der durchschnittliche Strombedarf ist ablesbar. Die neue EU-Ökodesign-Richtlinie für Staubsauger bringt auch eine zusätzliche Entwicklung mit sich. Die Sauger dürfen nur noch einen maximalen Energiebedarf von 1600 Watt haben. Hintergrund der Verordnung ist das Vorhaben, mehr Energie zu sparen, die europäischen Klimaschutzziele zu erreichen. Wenn die ganze EU mit energieeffizienten Staubsaugern saugen würde, könnten 2 Steinkohlekraftwerke abgeschaltet werden.



Die EU-Ökodesign-Verordnung

Die EU-Ökodesign-Verordnung stellt Mindest­anforderungen auf, die Staubsauger erfüllen müssen. Sie legt unter anderem fest, wie viel Strom ein Staubsauger maximal verbrauchen darf und wie gut er mindestens saugen muss. Anhand des Energie-Labels sollen Kunden energiesparende, leistungsstarke und leise Modelle leichter erkennen als bislang.


Ein neuer Staubsauger der Enerie-Effizienzklasse A verbraucht im Schnitt 50 % weniger Energie als ein ineffizientes Gerät der Klasse F. Darüber hinaus wird mit dem Label auch die Maximalleistung der Staubsauger auf 1.600 Watt beschränkt, so dass der jährliche Stromverbrauch auf weniger als 62 kWh bzw. etwa 17 Euro Stromkosten pro Jahr eingeschränkt wird. Ein Staubsauger der Energie-Effizienzklasse A benötigt nur 28 kWh umgerechnet etwa 8 Euro.



Reinigen Geräte mit geringer Wattzahl weniger gut?

Die Saugkraft hängt zu einem großen Teil von der Konstruktion ab.Beispielsweisekönnen Berichtigungen der Düse die Saug-Leistung steigern. Des Weiteren spare es Strom, wenn die Luft nicht ganz durch den Staubsaugerbeutel angesaugt werde.

Deutlich aussagekräftiger als die Leistung in Watt sind die Informationen über die Reinigungs Leistung. Diese werden auf dem Label getrennt nach unterschiedlichen Bodenarten wie Teppich und Hartböden angegeben. Verbunden mit den Angaben zur Staubemission, dem höchsten Schallleistungspegel und der Qualität der Schmutzaufnahme bietet das Label eine gute Orientierung bei der Wahl eines Staubsaugers.

Mehr Stromsparen beim Staubsaugen

Wenn sich zu viel Staub und Dreck im Beutel befindet, ist die Leistung des Staubsaugers kleiner. Darüber hinaus ist es ratsam, den Staubfilter zu checken. Denn alte oder schmutzige Filter sorgen für einen hohen Stromverbrauch und verringern die Lebensdauer des Staubsaugermotors.
Möchten Sie mehr Geld sparen, ist ein Vergleich der aktuellen Strompreise zu empfehlen.


Das Label im Überblick

Energie-Effizienzklasse

Der obere Teil des Energielabels informiert über die Energieeffizienzklassen A bis G und über den durchschnittlichen Energieverbrauch. Wichtig für die Kaufentscheidung sind aber vor allem die Reinigungsklassen im unteren Teil des Labels, denn Energieeffizienzklasse "A" bedeutet nicht notwendigerweise, dass das Gerät auch eine gute Reinigungsleistung hat.

Staub-Emissionsklasse

Saubere Ausblasluft ist speziell für Allergiker wichtig. Sie sollten einen Bodenstaubsauger mit der Staubemissionsklasse A und einem Hochleistungs-Hygienefilter wählen.

Schall-Leistungspegel

Nur einige wenige Dezibel machen den Unterschied zwischen Lärm und Ruhe. Für ein leises Arbeitsgeräusch nehmen Sie einen Staubsauger mit einem Schallleistungspegel von 69 Dezibel. Dann kann man beim saugen noch Musik oder das Baby.

Teppich-Reinigungsklasse

Eine gute Schmutzaufnahme mindert Allergien und zieht Schmutz aus den tiefsten Poren des Teppichbodens. Durch eine bessere Staubaufnahme wird die Reinigung nicht nur gründlicher, sondern geht auch schneller. Für einen hygienisch reinen Teppich wählen Sie einen Sauger mit der Teppichreinigungsklasse C oder besser.

Hartbodenreinigungsklasse

Je besser die Reinigungsklasse ist, desto schneller werden Hartbodenflächen, wie Fliesen und Dielen, gereinigt. Für einen hygienisch reinen Hartboden wählen Sie einen Sauger mit der Klasse C oder besser.


Montag, 21. Juli 2014

Wer will auch ohne Stress den Stromanbieter wechseln?

Sei schlauer: Stromanbieter wechseln mit dem Stromvergleich


Wieder und wieder drehen die Stromanbieter an der Preisschraube und von Jahr zu Jahr müssen Verbraucher immer mehr für Ihren Energieverbrauch zahlen. Da liegt der Stromanbieterwechsel nahe und der ist in den meisten Fällen ganz unkompliziert. Sie brauchen sich nur einen neuen Stromanbieter zu suchen und mit diesem einen Liefervertrag abzuschließen. Alles Sonstige, wie die Kündigung des alten Liefervertrags erledigt der neue Versorger für Sie. Wechselkosten gibt es ebenso wenig wie die Gefahr, nach dem Wechsel ohne Elektrizität dazustehen.


Jeder Endkunde kann seinen Stromanbieter frei wählen, egal ob man umzieht oder seinen laufenden Stromvertrag wechseln will.
Wer den tatsächlich sehr kleinen Arbeitsaufwand bei einem Stromanbieterwechsel klein halten will, kann zu Anfang einmal mit einem Telefonat bei seinem Stromanbieter einen günstigeren Stromtarif erfragen.
Wenn Sie den günstigsten Strompreis suchen, finden Sie den am schnellsten mit einem Strompreisvergleich im Internet. Für einen Vergleich braucht man bloß die Postleitzahl und den eigenen Jahresstromverbrauch. Diesen finden Sie auf der letzten Stromabrechnung. Nach Eingabe des Stromverbrauchs erhält man alleEnergieanbieter aufgelistet, die das angegebene Gebiet beliefern können. Ermittelt der Stromtarifrechner einen Lieferanten mit besseren Tarifen, sollten Sie den Stromanbieter wechseln.
Mit dem Umstieg von der Grundversorgung in einen Neuvertrag ändern sich in der Regel auch die Vertragsbedingungen, wie zum Beispiel die Mindestlaufzeiten. Lassen Sie sich das alles schriftlich bestätigen.

So geht das mit dem Stromanbieterwechsel

Wollen Sie Ihren Stromanbieter wechseln oder mit diesem einen neuen Tarif vereinbaren, sollten Sie erstmal ermitteln, zu welchem Zeitpunkt Sie Ihren alten Liefervertrag auflösen können. Sind Sie in der Grundversorgung, können Sie wann immer Sie wollen und ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 14 Tagen kündigen. Die Kündigung übernimmt in der Regel der neue Stromversorger für Sie.

  1. Der bisherige Energieanbieter muss Ihnen im Zeitraum von von 6 Wochen eine Abschlussrechnung über den bis zum Wechselzeitpunkt angefallenen Verbrauch schicken.
    Ermitteln Sie anhand der letzten Stromrechnung Ihren jährlichen Energieverbrauch. Dieser ist für die Kalkulation der zukünftigen Abschlagszahlungen entscheidend. Vergleichen Sie die Preise und Angebote verschiedener Stromversorger über einen Strompreisrechner im Internet.
  2. Nach der Auswahl des besten Tarifs können Sie den Vertrag direkt im Internet abschließen. Dazu füllen Sie das Onlineformular für den Wechsel aus. Hiermit erteilen Sie dem neuen Lieferanten auch eine Vollmacht zur Kündigung des Liefervertrags mit dem bisherigen Stromversorger. Alternativ können die Unterlagen aber auch ausdrucken und den Vertrag per Post schicken.
  3. Der neue Stromversorger muss Ihnen innerhalb von 14 Tagen schriftlich oder in einer E-Mail den Vertragsabschluss und den Lieferbeginn bestätigen.
  4. Sicherheitshalbersollten Sie sich den Zählerstand
    am Wechseltag aufschreiben.
  5. Der bisherige Energieanbieter muss Ihnen innerhalb von sechs Wochen eine Abschlussrechnung über den bis zum Zeitpunkt des Wechsels angefallenen Stromverbrauch schicken.
Wem es beim Stromanbieterwechsel nicht nur auf die Tarife, sondern auch auf die Natur ankommt, sollte zu einem Ökostromanbieter wechseln. Die erzeugen Energie ausschließlich aus regenerativen Energien wie Windkraft, Sonne oder Wasserkraft. Sie können Ökostrom im Tarifrechner (Verivox, 1-Stromvergleich.com) auswählen und fördern damit den Ausbau regenerativer Energien.

Keine Unterbrechung der Stromversorgung beim Stromanbieterwechsel


Möchte man den Stromanbieter wechseln, braucht man keine Befürchtung vor einer Pause der Strombelieferung zu haben. Der Grundversorger ist zur lückenlosen Belieferung gesetzlich verpflichtet.

Angebote und Tarife im Stromvergleich

Strompreise setzen sich im Großen und Ganzen aus zwei Teilen zusammen, dem Grundpreis und dem Verbrauchspreis.
Der verbrauchsunabhängige Grundpreis wird als fester Anteil pro Monat oder Jahr in Rechnung gestellt. Der Verbrauchspreis (oder Arbeitspreis) wird nach dem erfassten Stromverbrauch in Cent pro Kilowattstunde errechnet.
Heutzutage gibt es Anbieter, die nur noch einen Verbrauchspreis haben. So ein Tarif bietet Motivation zum Stromsparen und ist für Verbraucher vorteilhaft, weil sich jede gesparte Kilowattstunde zu 100 Prozent preismindernd auswirkt.

Vor einem Wechsel des Anbieters sollten Sie auf jeden Fall einen Stromtarifvergleich im Internet durchführen, mit dessen Hilfe Sie nach Eingabe Ihres Jahresverbrauchs und der Postleitzahl eine Auflistung der gültigen Tarife verschiedener Stromversorger angezeigt kriegen.

Der Preis entscheidet jedoch nicht alles. Berücksichtigen Sie auch folgende Fakten:

  1. Preisgarantien werden zwischen 6 und 24 Monaten gegeben, aber die Stromanbieter behalten sich Preiserhöhungen vor, wenn z.B. die Steuern oder die EEG-Umlage erhöht werden.
  2. Pakettarife (das bedeutet feststehender Betrag für eine bestimmte Abnahmemenge) sind anscheinend günstig, aber nur sinnvoll, wenn Sie Ihren Verbrauch genau kennen. Verbrauchen Sie weniger, zahlen Sie trotzdem den ganzen den Paketpreis. Verbrauchen Sie mehr, wird jede Kilowattstunde sehr teuer.
  3. Vorkasse Tarife oder Kautionen sollten Sie auf jeden Fall vermeiden. Geht der Stromanbieter pleite, erhalten Sie meist nichts zurück! Bei diesem Stromrechner werden solche Tarife heraus gefiltert (Empfehlung Stiftung Warentest).

Zurücknahme des Liefervertrags

Oftmals wird ein neuer Stromvertrag im Fernabsatz abgeschlossen, also über das Internet. Bei Abschluss eines solchen Liefervertrags haben Verbraucher ein gesetzliches Widerrufsrecht.
Innerhalb von 14 Tagen nach Liefervertragsabschluss können Sie den Liefervertrag widerrufen. So steht es in § 312g Abs. 1 BGB.
Der Anbieter muss Sie ordnungsgemäß über Ihr Widerrufsrecht in Kenntnis setzen, z. B. per Post, Fax oder E-Mail. Werden Sie nicht belehrt, verlängert sich Ihr Widerrufsrecht um weitere zwölf Monate (§ 356 Abs. 3 BGB).
Aus Beweisgründen sollten Sie den Widerruf stets nachweisbar erklären, zum Beispiel per E-Mail, Fax oder per Einschreiben.

Wenn der Wechsel des Stromanbieters nicht störungsfrei funktioniert

Der Stromanbieterwechsel darf nicht länger als 6 Wochen dauern. So steht es im Energiewirtschaftsgesetz (§ 20a, EnWG).

Wirbt der Stromanbieter im Internet mit einer Preisgarantie oder einem Rabatt und schließen Sie daraufhin einen Vertrag ab, sollten Sie die entsprechende Webseite mit dem Angebot ausdrucken oder auf Ihrem Computer speichern. Dann können Sie diese Aussagen später unter Beweis stellen, falls der Versorger diese bestreitet.
Der neue Stromversorger muss Ihnen unverzüglich mitteilen, ob und zu welchem Termin er die Strombelieferung aufnehmen kann. Hat er Ihnen zwei Wochen nach Vertragsabschluss noch keinen verbindlichen Liefertermin genannt, sind Sie nicht mehr an Ihr Angebot gebunden.

Hält der Versorger den vereinbarten Lieferbeginn nicht ein und ist es sein
Verschulden, könnten Sie theoretisch Schadensersatz verlangen. Hierbei hilft auch die Verbraucherzentrale weiter.

Sonntag, 29. Juni 2014

Ist der Energiepass Pflicht oder nicht?

Die Energieeffizienz von Wohngebäuden spielt seit 1. Mai auf dem Immobilienmarkt eine viel größere Rolle als bisher. So wie es bei technischen Geräten längst die Norm ist, mit dem effizienten Energieverbrauch zu werben, wird Energieeffizienz auch bei Immobilien zu einem wichtigen Entscheidungskriterium werden. Hierfür soll der Energiepass beitragen, der nun Pflicht ist und den Verkäufer und Vermieter den potenziellen Kunden vorzeigen müssen. Prognosen gehen davon aus, dass jährlich bis zu einer Million Energieausweise ausgestellt werden.

 


 Weshalb gibt es den Energiepass?

Der Energieausweis liefert Daten zur Energieeffizienz eines Immobilie. Die Informationen im Energiepass gestatten einen Vergleich mit typischen anderen Immobilien. Der Energieausweis gibt Hinweise für eine Bewertung der künftig anfallenden Energiekosten für dieses Objekt. Zukünftige Bewohner oder Käufer sind in der Lage diese Information in ihre Entscheidung einfließen lassen und sich vor dem Hintergrund stetig steigender Strompreise für eine effiziente Immobilie entscheiden. Für alle Energieausweise gilt: Sie sind ab Ausstellung zehn Jahre valide. Eine Verlängerung ist niemals machbar. Sie müssen vorgelegt werden, für den Fall, dass die Immobilie neu vermietet, verpachtet oder verkauft werden soll. Verkäufern oder Vermietern, die ihren Energiepass nicht oder unvollständig vorlegen, erwartet ein Bußgeld von max. 15.000 Euro.

Für wen ist der Energiepass von Vorteil?

Der Energieausweis ist sowohl für die Käufer und Bewohner als auch für die Inhaber von Wohnimmobilien ein Pluspunkt. Wer ein Gebäude kaufen oder mieten will, kann mithilfe der Angaben im Energiepass und des Vergleichswertes einen überschlägigen Eindruck vom baulichen und energetischen Status des Objekts kriegen. Je höher die Energieausgaben steigen, um so mehr Augenmerk sollten Mieter und Käufer auf gute Wärmedämmung und moderne technische Anlagen legen. Verkäufer und Vermieter von Immobilien mit guten energetischen Werten sind dann klar im Vorteil. Letzten Endes ist das Kenntnis der Energieeffizienz eines Gebäudes auch Bedingung für Maßnahmen zur energetischen Optimierung. Im Energiepass befinden sich deshalb generell Renovierungsempfehlungen zur preiswerten energetischen Optimierung der Immobilie. Diese Empfehlungen dienen der Information; sie zwingen den Besitzer nicht zur Realisierung der vorgeschlagenen Arbeiten. Sie sind kurz zusammen gefasste fachliche Tipps, die auf nahe liegende energetische Optimierungsmöglichkeiten aufmerksam machen. Investitionen in Energieoptimierungsmaßnahmen rentieren sich oftmals schon nach kurzer Zeit. Und das nicht nur für den Geldbeutel, sondern auch für die Umwelt. Der Energieausweis bedeutet also ein Nutzeffekt auf allen Ebenen.

Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis für Wohngebäude

Es gibt 2 Typen von Energiepässen. Beim Bedarfsausweis legt der Sachkundige dem Energiepass die Bausubstanz und die Heizungsanlage der Immobilie zugrunde. Aufgrund der energetischen Verfassung des der Immobilie berechnet er die Energiemenge, die für Heizung, Lüftung und Warmwasserzubereitung bei durchschnittlicher Inanspruchnahme erforderlich wird. Der Verbrauchsausweis bescheinigt den tatsächlichen Energieverbrauchs, z. B. anhand der aktuellen Abrechnungen. Er gibt den Energieverbrauch der Gebäudenutzer in den letzten drei Jahren an. Wettereinflüsse werden nicht berücksichtigt. Die Berechnung eines Gebäudes im Verbrauchsausweis ist auch vom persönlichen Verhalten der Hausbewohner abhängig.

Welchen der beiden Energiepässe brauche ich?

Für alle Wohngebäude mit mehr als 4 Wohneinheiten gibt es Wahlfreiheit. Bei Wohngebäuden mit vier und weniger Wohnungen ist zu differenzieren: Wahlfreiheit gilt für diese Wohngebäude, wenn der Bauantrag ab dem 1. November 1977 gestellt wurde oder das Wohngebäude trotz Bauantragstellung vor dem 1. November 1977 das Niveau der Wärmeschutzverordnung von 1977 erfüllt. Andernfalls können für solche Wohngebäude nur Bedarfsausweise ausgestellt werden. Sind die Voraussetzungen des Wahlrechts nicht erfüllt, darf der Energiepassaussteller für eine Immobilie mit weniger als fünf Wohneinheiten nur einen Bedarfsausweis herausgeben. Ursache ist, dass in kleineren, nicht sanierten Wohngebäuden das persönliche Energienutzungsverhalten den Energieverbrauch deutlich stärker prägt als in Immobilien mit vielen Wohnungen.

Resultate im roten oder im grünen Bereich

Entscheidend ist beim Bedarfs- und Verbrauchausweis, ob der Verbrauch einer Immobilie im grünen oder im roten Bereich der Farbskala steht. Grün heißt, dass wenig Energie für Heizung und Warmwasser benötigt wird; rot steht für eine schlechte Energiebilanz. Damit man einordnen kann, wie das Haus im Vergleich zu anderen Immobilen abschneidet, enthält der Energieausweis eine zweite Werteskala mit Vergleichsdaten.

Modernisierungsempfehlungen

In vielen Fällen sind Maßnahmen zur kosteneffektiven, energetischen Optimierung der Immobilie möglich. Sind solche Arbeiten für einen Eigentümer vorteilhaft, sollen dem Energiepass entsprechende individuelle Empfehlungen beigefügt werden und können von Mietern und Käufern gesehen werden. Mit ihrer Hilfe kann man sich einen Eindruck davon verschaffen, welche Sanierungsmaßnahmen den Energieverbrauch der Immobilie spürbar verbessern würden.

Wie Eigentümer und Vermieter einen Fachmann finden

ArchitektDieQualifikationsvoraussetzungen an die Aussteller von Energiepässen sind in der Energieeinsparverordnung (EnEV) geregelt. Wer die Qualifikationen mitbringt, kann Energiepässe ausstellen. Die Deutsche Energie Agentur (dena) hat eine deutschlandweite Expertendatenbank. Dort können Inhaber oder Vermieter nach Eingabe ihrer PLZ Energiepassaussteller in ihrer Gegend finden. Die Aussteller von Energiepässen müssen nach der Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) eine "baunahe" Ausbildung haben. Das sind beispielsweise Architekten, Ingenieure oder Handwerker und qualifizierte Haustechniker. Zusätzlich muss eine Schulung im Bereich des energiesparenden Bauens vorgezeigt werden.

Energiesparmaßnahmen für Mieter

Renovierungsempfehlungen zur energetischen Optimierung der Immobilie werden oft vom Inhaber nicht als profitabel eingestuft. Dann sollten vom Mieter individuelle Maßnahmen ergriffen werden. Hierfür empfiehlt sich ein Strompreisvergleich oder ein Gasvergleich, um zuerst einmal in einen passablen Tarif zu wechseln, um im Anschluss Maßnahmen zur Reduzierung des Verbrauchs zu ergreifen.